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Arbeit

Ein Plädoyer für die Achtung von Alterität und Destigmatisierung in der Sexarbeit

04.04.2007, Kathrin Schrader

Prostitution ist in Deutschland – trotz gesellschaftlicher Umbrüche – auch weiterhin mit Stigmata behaftet. Diese klandestine Welt scheint reizvoll und hinterfragt gleichzeitig die Tabus im Umgang mit Sexualität und Körper. Die Einführung des Prostitutionsgesetzes im Januar 2002 sollte die Situation der SexarbeiterInnen verbessern. Bislang wurden jedoch keine großen Erfolge verzeichnet, weil einerseits die dichotomen Gegenüberstellungen von Selbstbestimmung, Freiwilligkeit, positiver und negativer Freiheit versus Abhängigkeit, Zwang und sexuelle Ausbeutung der Komplexität von Prostitution nicht gerecht werden und andererseits die Verschränkungen verschiedener Gesetzgebungen zu neuer Marginalisierung führt. Es ist erforderlich die Heterogenität der Sexarbeit aufzuzeigen und auch die Marginalisierten entlang der Achse des Prostitutionsgesetzes sichtbar zu machen.

“Das Stigma der Hure trennt uns Frauen in gute und schlechte Frauen. Dieses Stigma ist eine Säule der patriarchalen Ideologie. Es ist notwendig, das Konzept der Prostitution – in dem dieses Stigma bereits festgeschrieben ist – zu dekonstruieren.” Maria Cristina Boidi, Philosophin, Koordinatorin LEFÖ, Österreich

Seit dem 1. Januar 2002 gibt es in Deutschland ein Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstG). Prostitution ist danach nicht mehr sittenwidrig. Ein Ziel dieses Gesetzes ist es, durch rechtlich abgesicherte Beschäftigungsverhältnisse den Prostituierten einen Zugang zu den Sozialversicherungssystemen zu ermöglichen und die Lebenssituation von Prostituierten generell zu verbessern.

Das Gesetz wurde bereits evaluiert und die Ergebnisse zeigen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit kaum genutzt werden. Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen konnte ebenfalls nicht beobachtet werden.

Diese Sachlage ist u.a. auf die fehlenden Durchführungsbestimmungen zum ProstG zurückzuführen. Daraus resultiert eine Rechtsunsicherheit auf Seiten der SexarbeiterInnen, der BordellbetreiberInnen und der Behörden, in deren Folge es z.B. zu Willkürakten mancher Finanzämter, bei der Höhe der steuerlichen Nachveranlagung kommt. In einigen Bundesländern müssen SexarbeiterInnen, die ihr Gewerbe anmelden wollen, mit einer rückwirkenden Überprüfung ihrer Angaben und einer Anklage wegen Steuerhinterziehung rechnen. Außerdem gibt es bereits erste Forderungen an BordellbetreiberInnen eine Vorsteuer pro SexarbeiterIn in Höhe von 25€ pro Tag einzutreiben.

Gleichzeitig wird ein nicht unerheblicher Teil der Arbeit im sogenannten “illegalen” Bereich durch SexarbeiterInnen ohne gültige Aufenthaltserlaubnis oder Beschaffungsprostituierte geleistet, deren Lebenssituation viel stärker durch andere, nicht geänderte Gesetze bestimmt wird.

So ist zum Beispiel die Sperrgebietsverordnung in vielen deutschen Städten noch immer eine gängige Praxis. Diese beruht auf dem besonders eklatanten Widerspruch, dass mit dem ProstG die Sittenwidrigkeit der Prostitution abgeschafft wurde, gleichzeitig jedoch im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) der Artikel 297 “Verbot der Prostitution” gültig bleibt, der besagt: “Die Landesregierung kann zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes … durch Rechtsverordnung verbieten, der Prostitution nachzugehen” (http://www.buzer.de/gesetz/5387/a74190.htm).

Hier wird also den Landesregierungen erlaubt, das Ausüben einer – aus Sicht der Bundesregierung – legalen, nicht sittenwidrigen Beschäftigung, mit Verweis auf den Anstand, zu verbieten und die Prostitution so wieder zu illegalisieren.

Real dient ein Sperrgebiet nur denen, die Arbeitsplätze im Sperrgebiet oder in den Toleranzzonen anbieten und ist somit ein Instrument, das Abhängigkeiten schafft.

Von den Strafverfolgungsbehörden wird die Sperrgebietsverordnung außerdem benutzt, um diese Gebiete zu kontrollieren und mit Razzien gegen das “organisierte Verbrechen” vorzugehen.

Die Konsequenzen dieser Vereinfachung polizeilicher Ermittlungsarbeit haben die SexarbeiterInnen ohne regulären Aufenthaltsstatus zu tragen. Werden sie während einer Razzia aufgegriffen, droht ihnen zwangsläufig eine schnelle Abschiebung, wenn ihre Aussage nicht in einem Prozess benötigt wird.

Der gegenwärtige Diskurs um Frauenhandel in Deutschland hat die finnische Rechtssprechung zum Vorbild und diskutiert auch die Möglichkeit einer Umsetzung in Deutschland. Nach diesem Modell sollen auch die Freier von gehandelten und unter Zwang arbeitenden Frauen bestraft werden.

Die rechtliche Definition von “Zwang” und “Freiwilligkeit” führt jedoch automatisch zur Viktimisierung von MigrantInnen in der Sexarbeit. Außerdem setzen sich zwangsläufig alle Freier von MigrantInnen dem Verdacht aus, eine Straftat zu begehen, was wiederum Rassismus reproduziert.

MigrantInnen, die ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland als SexarbeiterInnen arbeiten wollen, geraten automatisch in Abhängigkeitsverhältnisse, weil sie generell Strukturen vorfinden, die ihnen keinerlei rechtlichen Schutz bieten.

Dies gilt in etwas anderen Formen auch für Beschaffungsprostituierte, sie arbeiten ebenfalls häufig im Sperrgebiet und verstoßen durch ihren Drogenkonsum obendrein gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Diese Kriminalisierung verhindert, dass sie ihre Arbeitssituation auf Grundlage des ProstG verbessern können. Gleichzeitig fehlen ihnen wichtige Stimmen in der gesellschaftlichen Diskussion, weil sie von vielen WissenschaftlerInnen und SozialpädagogInnen nicht als Prostituierte gesehen werden, da für sie die Finanzierung ihrer Sucht im Vordergrund stünde und sie es nur selten schafften, eine professionelle Distanz zu ihrer prostitutiven Tätigkeit aufzubauen (Vgl. Brückner/Oppenheimer, 2006, S. 12, 24).

Die Beispiele zeigen, wie komplex der Bereich der Prostitution ist.

Das ProstG inkludiert nur diejenigen, die über das nötige soziale, ökonomische und kulturelle Kapital verfügen, um an der geschaffenen Rechtslage zu partizipieren. Damit wird ein wichtiger Teil des Sexmarktes durch die angestrebten Verbesserungen gar nicht erreicht.

Die schrittweise Umsetzung der Gesetzgebung wird von der Forderung nach “Ausstieg” begleitet, da viele gesellschaftliche Vertreter meinen, dass Prostitution kein Beruf wie jeder andere sei (BMFSJ Pressemitteilung).

Angesichts restriktiver HARTZ IV – Gesetzgebungen, der Diskussion um Mindestlöhne und der Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse stellt sich die Frage, wohin der Ausstieg erfolgen soll und welche Perspektiven sich denn “AussteigerInnen” bieten? Die Realität in der Prostitution sieht außerdem völlig anders aus. Statt auszusteigen, drängen immer mehr Menschen aus Armuts- und Überlebensgründen in den Sexmarkt. Es zeigt sich, dass auch in prekären Lebenssituationen die Abgrenzung zwischen “Freiwilligkeit” und “Zwang” in der Sexarbeit mehr als ein Definitionsproblem ist.

Viele Menschen haben in bestimmten Situationen nur noch eingeschränkte Wahlmöglichkeiten und entscheiden sich unter diesen Umständen für eine Überlebensstrategie, die sie in anderen Situationen nicht wählen würden. Eine davon kann eben auch Sexarbeit sein. Statt die “Hilfsaktivitäten” immer nur auf den “Ausstieg” zu fokussieren, sollten rechtliche, soziale und ökonomische Strukturen geschaffen werden, die die Menschen stärken, ihnen Handlungsmöglichkeiten geben und somit Abhängigkeiten vermindern.

Es ist sehr schwer, den Opferdiskursen entgegen zu wirken und differenzierte Bilder zu vermitteln. Für sichtbares menschliches Leid werden bereitwillig Gelder gespendet, für selbstbewusst handelnde Subjekte nicht. Mit medialen Bildern können starke Identifizierungen hervorgerufen werden. Wenn Betroffene es schaffen, durch medienwirksame Bilder eine Öffentlichkeit für sich herzustellen, so wird ihnen der Status des Mitmenschen zugestanden. In der Folge könnten sie Rechte einklagen, die nicht nur individuell gültig sind, sondern die Gruppe betreffen.

Die Selbstorganisation von SexarbeiterInnen in Deutschland hat schon sehr viel erreicht, aber es ist schwierig, Strategien des Empowerment in den marginalisierten Bereichen der Sexarbeit zu etablieren, denn dort ist die Situation aufgrund der Gesetzgebung im Ausländerrecht und im Strafrecht sowie aufgrund des strukturellen Rassismus bei Ämtern und Behörden sehr kompliziert. SexarbeiterInnen sind nicht per se Opfer, sie sind in ihrer spezifischen Arbeitssituation nur vulnerabler als andere. Dies gilt insbesondere für Beschaffungsprostituierte und SexarbeiterInnen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus. Auf Basis eines gesellschaftlichen Konsens muss gegen die Stigmatisierung von Sexarbeit angekämpft werden, indem die Bedingungen, die Menschen verletzbarer machen, aufgezeigt, hinterfragt und gegeben falls abgelehnt werden (vgl. Butler, 2005, S. 47).

Deshalb reicht eine Legalisierung und Regulierung der Prostitution allein nicht aus. Sie muss von ergänzenden Änderungen im Ausländerrecht, sowie im Strafrecht bezüglich der Sperrgebietsverordnung und des BtMG flankiert werden.

Gleichzeitig sollte auch in der gesellschaftlichen Diskussion über die scheinbare Gewissheit der eigenen Identität und den daraus resultierenden Zuweisungen an “die Anderen” nachgedacht werden, was eben auch bedeutet, sich die patriarchalen Strukturen, die dem Konzept der Prostitution zu Grunde liegen, bewusst zu machen.

Literatur

  • Brückner; Margit/Oppenheimer, Christa: Lebenssituation Prostitution. Ulrike Helmer Verlag, Königstein/Taunus, 2006.
  • Butler, Judith: Gefährdetes Leben. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2005.

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