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	<title>Feministisches Institut Hamburg &#187; Kathrin Englert</title>
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		<title>Digitale Spaltung per Gesetz – Das Internet zwischen Produktion und Kompensation sozialer Ungleichheit im Alltag von Erwerbslosen</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 18:48:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kathrin Englert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Technologie]]></category>

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		<description><![CDATA[Hartz IV-Empfangende brauchen keine internetf&#228;higen Computer, weil sie Fernseher haben. Dieser Ansicht sind deutsche Sozialgerichte und forcieren damit eine digitale Spaltung per Gesetz. Im Zeitalter der digitalen Informations- und Kommunikationsgesellschaft mutet dieser Umstand absurd an, aber eine breite &#246;ffentlichkeitswirksame Debatte steht bisher aus. Grund daf&#252;r d&#252;rfte auch sein, dass die Frage nach der Bedeutung des Internets im Alltag von Erwerbslosen bisher eine Leerstelle in der Forschungslandschaft um Ausgrenzung, soziale Verwundbarkeit und Teilhabe ist. Aus einem aktuellen Forschungsprojekt zum Zusammenhang von Erwerbslosigkeit und Internet m&#246;chte ich Antworten auf diese Frage geben und das Internet zwischen Produktion und Kompensation sozialer Ungleichheit verorten. Dabei wird deutlich, dass Geschlecht als entscheidende Achse der Differenz an Bedeutung verliert. Vielmehr lassen sich die Achsen der sozialen Verwundbarkeit in diesem Kontext nur intersektional bestimmen...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="einleitung"><strong>Hartz IV-Empfangende brauchen keine internetf&#228;higen Computer, weil sie Fernseher haben. Dieser Ansicht sind deutsche Sozialgerichte und forcieren damit eine digitale Spaltung per Gesetz. Im Zeitalter der digitalen Informations- und Kommunikationsgesellschaft mutet dieser Umstand absurd an, aber eine breite &#246;ffentlichkeitswirksame Debatte steht bisher aus. Grund daf&#252;r d&#252;rfte auch sein, dass die Frage nach der Bedeutung des Internets im Alltag von Erwerbslosen bisher eine Leerstelle in der Forschungslandschaft um Ausgrenzung, soziale Verwundbarkeit und Teilhabe ist. Aus einem aktuellen Forschungsprojekt zum Zusammenhang von Erwerbslosigkeit und Internet m&#246;chte ich Antworten auf diese Frage geben und das Internet zwischen Produktion und Kompensation sozialer Ungleichheit verorten. Dabei wird deutlich, dass Geschlecht als entscheidende Achse der Differenz an Bedeutung verliert. Vielmehr lassen sich die Achsen der sozialen Verwundbarkeit in diesem Kontext nur intersektional bestimmen. </strong></p>
<p><strong>„Ich kenne das Internet nur aus dem Fernsehen“</strong></p>
<p>Und das wird auch so bleiben. Im April diesen Jahres weist das Landessozialgericht NRW die Klage einer Hartz IV-Empf&#228;ngerin zur&#252;ck, die die &#220;bernahme der Kosten f&#252;r einen PC samt Zubeh&#246;r beantragt hatte. Begr&#252;ndet wird diese Entscheidung damit, dass ein PC f&#252;r eine geordnete Haushaltsf&#252;hrung nicht notwendig sei und auch nicht f&#252;r ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Leben ben&#246;tigt werde (LSG NRW, L 6 AS 297/10 B). Dar&#252;ber hinaus ist nach Meinung des Gerichts ein PC nicht f&#252;r die Grundversorgung mit Informationen erforderlich, weil diese durch Fernsehen und Rundfunk sichergestellt werde (ebd.). Dieser Sachverhalt spiegelt sich auch in der deutschen Abgaben- und Zivilprozessordnung wider: W&#228;hrend ein Fernseher aufgrund der Grundversorgung mit Informationen unpf&#228;ndbar ist, gilt dies f&#252;r einen internetf&#228;higen PC nicht. Die Anschaffungskosten f&#252;r ein solches Ger&#228;t sucht man in den Hartz IV-Regels&#228;tzen vergebens, dort tauchen lediglich rein rechnerisch Ausgaben f&#252;r Internet- sowie Onlinedienste (3,18 Euro im Monat) und f&#252;r Datenverarbeitung inkl. Software (2,62 Euro im Monat) auf. Sollte ein/e ALG II- Leistungsbeziehende/r sich einen PC anschaffen wollen, so muss dies aus den Regelleistungen angespart werden, urteilt das Landessozialgericht Bayern und lehnt damit die Klage auf Gew&#228;hrung eines Darlehens ab (LSG Bayern, L 7 AS 41/10 B ER). Dass es aufgrund der niedrigen ALG II-Regelleistung kaum m&#246;glich ist, die Kosten f&#252;r einen PC anzusparen, zeigt der Umstand, dass es mittlerweile in Hamburg bereits eine „Computer-Tafel“ gibt. Der Verein <a href="http://www.computerspendehamburg.de/">„Computer-Spende Hamburg e.V. – Der erste Computerverein auch f&#252;r Geringverdiener“</a> hat seit seiner Gr&#252;ndung 2009 bereits gut 600 Antr&#228;ge bearbeitet und gibt w&#246;chentlich an 10-12 Personen von der Warteliste einen aus Elektroschrott selbst zusammengebauten PC ab. Damit bietet der Verein eine pragmatische L&#246;sung f&#252;r ein gesellschaftliches Problem an, dessen &#246;ffentlichkeitswirksame Verhandlung noch aussteht (Lischka 2010).</p>
<p>Der Alltag von Menschen im ALG II-Bezug ist in besonderem Ma&#223;e durch prek&#228;re Lebensverh&#228;ltnisse gekennzeichnet. Der Verlust von Erwerbsarbeit bedeutet den Verlust einer zentralen Dimension gesellschaftlicher Teilhabe, der sich auch auf weitere Teilhabeformen wie soziale Nahbeziehungen, Rechte, Kultur und Bildung auswirkt. Dabei hat die soziale Verwundbarkeit von Erwerbslosen durch die rechtliche Umgestaltung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe sowie durch Diskurse um Eigenverantwortung und ‚sp&#228;tr&#246;mische Dekadenz’ ein neues Niveau erreicht. Welche Rolle spielt nun das Internet in diesem von Ausgrenzungen und sozialen Verwundbarkeiten gepr&#228;gten Alltag? Kann das Internet die eingeschr&#228;nkten Teilhabem&#246;glichkeiten, die mit Erwerbslosigkeit einhergehen, kompensieren? K&#246;nnen Erwerbslose mit Hilfe des Internets Handlungsf&#228;higkeit zur&#252;ckgewinnen? Welche Bedeutung schreiben Erwerbslose dem Zugang zum Internet zu? Wird ein nicht vorhandener oder eingeschr&#228;nkter Internetzugang zu einer weiteren Dimension der Ausgrenzung und sozialen Verwundbarkeit von Erwerbslosen in der digitalen Wissensgesellschaft und produziert damit soziale Ungleichheit? In einem qualitativ angelegten und von der DFG gef&#246;rderten <a href="http://www.tu-harburg.de/agentec/forschung/bedeutunginternet.htm">Forschungsprojekt</a>, das am <a href="http://www.tu-harburg.de/agentec/">Arbeitsbereich Arbeit-Gender-Technik</a> an der TU Hamburg-Harburg angesiedelt ist, gehe ich mit meinen beiden Kolleginnen Do. Gerbig und Betje Schwarz unter der Leitung von Gabriele Winker diesen Fragen anhand von Interviews mit Erwerbslosen in drei verschiedenen Regionen Deutschlands und der Software gest&#252;tzten Aufzeichnung von Suchstrategien nach.</p>
<p><strong>Internet als Kompensation</strong></p>
<p>In den Interviews wird deutlich, dass das Internet die eingeschr&#228;nkten Teilhabem&#246;glichkeiten, die mit Erwerbslosigkeit einhergehen, zu kompensieren hilft, d.h. das Internet fungiert als Medium der Kompensation sozialer Ungleichheit. So erm&#246;glicht das Internet beispielsweise im Bereich Rechte die schlechte Informationspraxis der ARGE und die damit verbundene Rechtsunsicherheit auszugleichen. Die Betroffenen gewinnen durch das Internet ihre Handlungsf&#228;higkeit in der durch Abh&#228;ngigkeit und Willk&#252;r gepr&#228;gten Beziehung zur ARGE zur&#252;ck und k&#246;nnen sich zur Wehr setzen. Dabei wird deutlich, dass die Internetangebote die unzureichenden Offline-Rechtsberatungen &#252;bertreffen. Dar&#252;ber hinaus wird auch im Bereich eingeschr&#228;nkter kultureller Teilhabe und Freizeitgestaltung sowie Bildung deutlich, dass das Internet mit kostenlosen Angeboten oder (illegalisierten) Tauschb&#246;rsen f&#252;r Filme, B&#252;cher und Musik eine wichtige Kompensationsfunktion &#252;bernimmt. Hier k&#246;nnte man &#252;berlegen, ein „Sozialticket f&#252;r Internetangebote“ einzuf&#252;hren, damit sich Erwerbslose durch die Nutzung illegalisierter Angebote nicht strafbar machen m&#252;ssen. Das Internet spielt dar&#252;ber hinaus mit Preisvergleichen oder Ebay eine wichtige Rolle f&#252;r Teilhabe an der Konsumgesellschaft. Insofern kann das Internet Ausgrenzungen, die sich aufgrund der &#246;konomischen Situation ergeben, abschw&#228;chen.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Bez&#252;glich des Zugangs zu Informationen erscheint die Nutzung des Internets heute fast relevanter als die Rezeption von traditionellen Massenmedien. „Mehr Informationen finden Sie unter tagesschau.de“. Viele Informationen sind au&#223;erhalb des Internets nur sehr schwer zug&#228;nglich und von KundInnen wird in immer mehr Bereichen eine Mitarbeit verlangt, um &#252;berhaupt an bestimmte Dienstleistungen zu kommen. Hier ist die ARGE mit der Telefonauskunft: „Lesen Sie das doch selber nach, das steht doch im Internet!“ keine Ausnahme. Je mehr solche Mitarbeit ins Internet verlagert wird, umso schwieriger wird es, ohne dieses Medium auszukommen. Und als demokratisches Medium er&#246;ffnet das Internet eine in klassischen Medien nicht zu findende Informations- und Meinungsvielfalt sowie einen Raum f&#252;r gemeinsames politisches Engagement in Form von Petitionen oder Emails an PolitikerInnen. Aber das Internet ist auch als sozialer Ort f&#252;r Erwerbslose von Bedeutung, denn &#252;ber Foren, Chats oder Social Communities wird soziale Zugeh&#246;rigkeit erm&#246;glicht, auch fern der Festlegung der eigenen Identit&#228;t auf Erwerbslosigkeit. Die Bedeutung, die das Internet im Alltag von Erwerbslosen hat ist somit vielf&#228;ltig: Das Internet erscheint als Einkommens- oder Zuverdienstquelle, als Arbeitsmittel f&#252;r politisches Engagement, als Heimat, als Zeitvertreib und Freizeitgestaltung oder als Mittel der Tagesstrukturierung. L&#228;ngst ist das Internet viel mehr als nur ein Informationsmedium.</p>
<p><strong>Produktion sozialer Ungleichheit</strong></p>
<p>Das empirische Material zeigt dar&#252;ber hinaus, dass das Internet in der Wahrnehmung der Interviewten selbst l&#228;ngst zum Symbol gesellschaftlicher Teilhabe geworden ist. „Also, es l&#228;uft echt alles nur noch &#252;bers Internet. Was haben die Leute fr&#252;her gemacht? Man f&#228;ngt echt an, nicht mehr ohne leben zu k&#246;nnen.“ Das Internet geh&#246;rt zur Normalit&#228;t der digitalen Informations- und Wissensgesellschaft und ist im Alltag omnipr&#228;sent: Online-Bewerbungen sind selbstverst&#228;ndlich und auch die ARGE setzt einen Internetzugang als Normalit&#228;t voraus. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Internetzugang an sich zu einem Faktor sozialer Ungleichheit wird, wenn Menschen davon ausgeschlossen sind. Ein nicht vorhandener oder eingeschr&#228;nkter Internetzugang wird somit zu einer weiteren Dimension der Ausgrenzung und sozialen Verwundbarkeit von Erwerbslosen in der digitalen Wissensgesellschaft und produziert durch die Exklusion von zentralen Lebenschancen soziale Ungleichheit. Diese Bedeutung des technischen Artefakts Internet ist in bisherigen Debatten um Ausgrenzung und Teilhabe verkannt worden. Es ist aber nicht nur ein Internetzugang notwendig, sondern auch die Fertigkeiten damit umzugehen. Diese k&#246;nnen nur ad&#228;quat entwickelt und aufrecht erhalten werden, wenn das sich schnell wandelnde Internet im Alltag orts- und zeitsouver&#228;n genutzt werden kann.</p>
<p>Das Internet darf kein Netz f&#252;r Wohlabende bleiben, denn bereits bisher zeigt sich eine sehr gro&#223;e Kluft bez&#252;glich der Internetnutzung zwischen einkommensschwachen Haushalten und finanziell besser gestellten Gruppen ((N)ONLINER Atlas 2010: 17). Seit Jahren gilt: Je reicher eine Person ist, desto eher hat sie einen Zugang zum Internet. Erstmalig in 2010 steigt die Internetnutzung in der Gruppe mit weniger als 1000 Euro Haushaltseinkommen auf &#252;ber 50%, d.h. immer noch ist in dieser Gruppe erst jede(r) Zweite online (ebd.). Vielmehr sollte ein Internetanschluss ein Grundrecht sein und die Unpf&#228;ndbarkeit von internetf&#228;higen PCs erscheint als l&#228;ngst &#252;berf&#228;llig. Einer der Interviewten formuliert treffend seinen Verbesserungsvorschlag bez&#252;glich des Internets: „Gratis k&#246;nnten sie es machen f&#252;r alle Menschen, ne? […] Also es ist, es k&#246;nnte in der Zukunft fast schon so was wie ein Menschenrecht sein, dass man Zugang hat zum Internet. Also das w&#228;re f&#252;r mich ein Vorschlag, dass so jeder es umsonst kriegt, ne? Ich k&#246;nnte es mir zum Beispiel nicht leisten, wenn mir meine Schwester nicht die H&#228;lfte zahlen w&#252;rde, ne?“ Bisher wird jedoch die Bedeutung des Internets f&#252;r Erwerbslose verkannt und die Anerkennung des Internets als Grundbedarf nicht diskutiert. Vielmehr wird derzeit die soziale Verwundbarkeit entlang des Zugangs zum Internet per Gesetz gef&#246;rdert. Damit sind Erwerbslose doppelt ausgegrenzt: aus der Erwerbsarbeitsgesellschaft und aus der digitalen Informations- und Kommunikationsgesellschaft. Der Gesetzgeber nimmt damit Betroffenen die M&#246;glichkeit, ihre marginalisierte Position mit Hilfe des Internets zu kompensieren und Handlungsf&#228;higkeit zur&#252;ckzugewinnen.</p>
<p>Aufgrund der vertikalen und horizontalen Segregation des Arbeitsmarktes sowie der Ungleichverteilung von Haus- und Sorgearbeit sind traditionell verst&#228;rkt weibliche Erwerbsbiographien von Erwerbslosigkeit und Niedrigeinkommen gekennzeichnet. Zudem zeigen sich immer noch geschlechtsspezifische Zug&#228;nge zu Technik. So dr&#228;ngen sich aus feministischer Perspektive die Fragen auf, ob vor allem Frauen von der doppelten Ausgrenzung aus Erwerbsarbeit und digitaler Wissensgesellschaft betroffen sind und ob die Produktion sozialer Ungleichheit in diesem Kontext vor allem entlang der Kategorie Geschlecht verl&#228;uft. Bei der Betrachtung der Internetnutzung wird allerdings deutlich, dass die Geschlechterdifferenz mit einem Abstand von 14,7 Prozentpunkten zwischen M&#228;nnern und Frauen (ebd.: 17) als entscheidende Achse der Differenz an Bedeutung verliert. Bei genauerem Hinsehen wird deutlich, dass eine einseitige Fokussierung auf Geschlecht den Blick verf&#228;lscht. Vielmehr bedarf es einer differenzierten intersektionalen Perspektive, um die hier wirkenden Achsen der sozialen Verwundbarkeit zu bestimmen. So ist die Schere bei der Internetnutzung zwischen den Geschlechtern umso gr&#246;&#223;er, je &#228;lter die Frauen sind und/oder je geringer ihre formale Bildung ist, w&#228;hrend beispielsweise sogar mehr Sch&#252;lerinnen als Sch&#252;ler das Internet nutzen und die Unterschiede bei jungen Frauen und M&#228;nnern minimal sind. Der digitale Graben in Deutschland verl&#228;uft also nicht isoliert entlang der Kategorie Geschlecht sondern vor allem entlang der Wechselwirkungen der Kategorien Geschlecht, Klasse (Einkommen, Bildung), Alter und regionaler Herkunft aus alten bzw. neuen Bundesl&#228;ndern. Und in Bezug auf Klasse wird er per Gesetz ein St&#252;ckchen tiefer gegraben.</p>
<p><strong>Literatur</strong></p>
<p>Landessozialgericht  NRW, L 6 AS 297/10 B, <a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_nrw/j2010/L_6_AS_297_10_Bbeschluss20100423.html">http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_nrw/j2010/L_6_AS_297_10_Bbeschluss20100423.html</a> [29.07.2010]</p>
<p>Landessozialgericht Bayern, L 7 AS 41/10 B ER, <a href="http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&amp;id=128020">http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&amp;id=128020</a> [29.07.2010]</p>
<p>Lischka, Konrad (2010): Ich schenk dir das Tor zur Welt. In: spiegelonline vom 14.7.2010,</p>
<p><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,706047,00.html">http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,706047,00.html</a> [29.07.2010]</p>
<p>(N)ONLINER Atlas 2010. Eine Topographie des digitalen Grabens durch Deutschland. Nutzung und Nichtnutzung des Internets, Strukturen und regionale Verteilung, <a href="http://www.initiatived21.de/wp-content/uploads/2010/06/NONLINER2010.pdf">http://www.initiatived21.de/wp-content/uploads/2010/06/NONLINER2010.pdf</a> [29.07.2010]</p>
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		</item>
		<item>
		<title>„Ich bin nicht arbeitslos.“ Aktivierung? Nein danke!  ALG II-beziehende Ehefrauen mit Kinderbetreuungsverpflichtungen im Widerstand?</title>
		<link>http://www.feministisches-institut.de/aktivierung/</link>
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		<pubDate>Wed, 20 Jan 2010 19:53:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kathrin Englert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit der Einf&#252;hrung der Hartz IV-Gesetzgebung (SGB II) werden Ehefrauen als Aktivierungskundinnen entdeckt. Als solche erfahren sie eine Nicht-(mehr)-Duldung ihrer Mutterrolle im Rahmen des Ern&#228;hrermodells und werden stattdessen zu einer Erwerbsarbeitsaufnahme mobilisiert. Damit greift das SGB II die zentrale feministische Forderung nach einer gleichberechtigten Erwerbsintegration von Frauen auf. Doch kann dies angesichts der gro&#223;en Zumutungen und strengen Verhaltensnormen, die mit dem ALG II-Bezug verbunden sind, aus einer feministischen Sicht positiv bewertet werden? Und ist dann eine Verweigerung der Erwerbsaufnahme von Seiten der Ehefrauen aus feministischer Sicht zu kritisieren oder als eine Form von Widerstand zu begr&#252;&#223;en?..]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="einleitung"><strong>Mit der Einf&#252;hrung der Hartz IV-Gesetzgebung (SGB II) werden Ehefrauen als Aktivierungskundinnen entdeckt. Als solche erfahren sie eine Nicht-(mehr)-Duldung ihrer Mutterrolle im Rahmen des Ern&#228;hrermodells und werden stattdessen zu einer Erwerbsarbeitsaufnahme mobilisiert. Damit greift das SGB II die zentrale feministische Forderung nach einer gleichberechtigten Erwerbsintegration von Frauen auf. Doch kann dies angesichts der gro&#223;en Zumutungen und strengen Verhaltensnormen, die mit dem ALG II-Bezug verbunden sind, aus einer feministischen Sicht positiv bewertet werden? Und ist dann eine Verweigerung der Erwerbsaufnahme von Seiten der Ehefrauen aus feministischer Sicht zu kritisieren oder als eine Form von Widerstand zu begr&#252;&#223;en?</strong></p>
<p>Mit der Einf&#252;hrung des SGB II kommt es zu einer Abkehr vom Prinzip der Sicherung des Lebensstandards, das der Arbeitslosenhilfe zu Grunde lag. Gew&#228;hrt wird nun lediglich eine Existenzsicherung. Gleichzeitig wird die Eigenverantwortung bei der &#220;berwindung von Erwerbslosigkeit betont und eine verst&#228;rkte Verf&#252;gbarkeit auf dem Arbeitsmarkt mit entsprechend versch&#228;rften Zumutbarkeitsregelungen gefordert. Die Leistungen nach SGB II werden nicht mehr nach dem fr&#252;heren Einkommen des Ern&#228;hrers berechnet, sondern nach Gr&#246;&#223;e und Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft. Bestand vor Einf&#252;hrung der Hartz IV-Gesetzgebung f&#252;r Ehefrauen die M&#246;glichkeit, sich freiwillig erwerbslos zu melden, so wird diese Freiwilligkeit nun durch eine Pflicht ersetzt: Sobald der Ehemann in den ALG II-Bezug ger&#228;t, wird die Ehefrau als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft f&#252;r die Finanzierung der Bedarfsgemeinschaft mitverantwortlich und befindet sich somit im Geltungsbereich der SGB II-Tr&#228;ger. Hier werden erwerbslose Ehefrauen mit der Aktivierungspolitik und dem Zwang zur Arbeit konfrontiert und sollen als Aktivierungskundinnen der Norm universeller Erwerbsb&#252;rgerschaft entsprechend vergesellschaftet werden. Dabei ist jede Arbeit zumutbar, und die Nichterf&#252;llung von Forderungen wird sanktioniert. Von der Erwerbspflicht ausgenommen sind die Frauen nur dann, wenn sie Kinder unter drei Jahren betreuen oder pflegebed&#252;rftige Familienmitglieder versorgen.</p>
<p>Zu gewinnen haben die Ehefrauen durch die Entdeckung als Erwerbslose nicht viel, denn die SGB II-Tr&#228;ger fordern viel und f&#246;rdern wenig. Qualitativ hochwertige Ma&#223;nahmen und Qualifizierungsangebote gibt es kaum. F&#252;r die Ehefrauen ist zudem von Nachteil, dass Berufsr&#252;ckkehrerinnen im SGB II keine spezielle, f&#246;rderungsw&#252;rdige Personengruppe mehr darstellen. Auch erhalten sie kaum Unterst&#252;tzung von den SGB II-Tr&#228;gern bei der Organisation der Kinderbetreuung. Problematisch ist zudem, dass die Erwerbsintegration vor allem &#252;ber eine Besch&#228;ftigungsaufnahme im Niedriglohnsektor erreicht werden soll (siehe Englert 2008).</p>
<p>F&#252;r viele Frauen wird also die Abh&#228;ngigkeit vom Familienern&#228;hrer ersetzt durch die Pflicht zur Vermarktung der eigenen Arbeitskraft unter prek&#228;ren Bedingungen und durch ein Leben unter den rigiden Einschr&#228;nkungen und Zw&#228;ngen von ALG II (Winker 2007). Das Risiko Erwerbslosigkeit soll individuell und marktvermittelt bew&#228;ltigt werden. Der Lebensentwurf Ern&#228;hrermodell wird arbeitsmarktpolitisch nicht mehr geduldet, beide PartnerInnen werden als Erwerbspersonen angesprochen und damit wird der famili&#228;re Rollentausch gefordert. Dieses sozialrechtliche Prinzip kommt in der Geschichte der bundesrepublikanischen Arbeitsverwaltung erstmalig im SGB II zur Umsetzung und markiert auf normativer Ebene ein qualitativ neues Niveau der Abkehr vom Ern&#228;hrermodell. Deutlich wird aber, dass das Ern&#228;hrermodell schichtspezifisch verunm&#246;glicht und tendenziell von unten aufgek&#252;ndigt wird (Knuth 2007). Zu einer Abkehr vom Ern&#228;hrermodell kommt es n&#228;mlich nur, wenn das Prinzip der ehelichen Einstandspflicht &#252;ber die versch&#228;rften Regelungen zur Anrechnung von Partnereinkommen nicht greift, kurz: wenn der Ehemann zu wenig verdient. Wenn der Partner &#252;ber einen ausreichenden Lohn verf&#252;gt, erhalten die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft keine ALG II-Leistungen und werden zu sogenannten Nichtleistungsbeziehenden. In diesem Fall kommt es zu einer Konservierung des Ern&#228;hrermodells und zu einer Familialisierung des Risikos Erwerbslosigkeit, indem die finanziellen Folgen vom Ern&#228;hrer getragen werden.</p>
<p>Aus einer feministischen Perspektive ist die Konservierung des Ern&#228;hermodells &#252;ber die versch&#228;rfte Anrechnung von Partnereinkommen zu kritisieren. Gefordert werden muss eine Individualisierung der sozialen Sicherung, so dass familiale Einstandspflichten und private Abh&#228;ngigkeiten reduziert werden (Berghahn u.a. 2007). Aber auch die Abkehr vom Ern&#228;hrermodell im SGB II erscheint aus feministischer Perspektive problematisch, weil die Verteilung und Anerkennung von Sorgearbeit sowie das Anliegen von „guter Erwerbsarbeit“ (Kurz-Scherf u.a. 2005) ausgeblendet werden. Der Aktivierungsansatz richtet sich am „m&#228;nnlichen“ Modell einer Vollzeitverf&#252;gbarkeit aller erwerbsf&#228;higen Erwachsenen aus. Durch die geschlechtsneutralen Formulierungen bleiben die Rahmenbedingungen, in denen die Aktivierung stattfindet, ausgeblendet. Die unterschiedlichen Lebens- und Arbeitssituationen von Frauen werden nicht ber&#252;cksichtigt. Dazu z&#228;hlt insbesondere die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung zwischen Erwerbsarbeit und familialer Sorgearbeit. Sorgearbeit erscheint in der Logik des SGB II lediglich als lebensweltliches Vermittlungshemmnis, gilt als privates Problem hinsichtlich der Besch&#228;ftigungsf&#228;higkeit und wird nicht als gesellschaftlich notwendige Arbeit anerkannt. Desweiteren ist die Ausblendung der Segmentierung der Arbeitsm&#228;rkte zu problematisieren. Frauen haben schlechtere berufliche Positionen, werden niedriger entlohnt und sind durchschnittlich l&#228;nger erwerbslos. Es ist somit fraglich, inwiefern aktivierte Frauen &#252;berhaupt einen existenzsichernden Lohn mit ihrer Erwerbst&#228;tigkeit erwirtschaften k&#246;nnen – zumal sie aufgrund der neuen Zumutbarkeitsregelungen gezwungen sind, eine wie auch immer geartete Erwerbsarbeit anzunehmen, und ihre Arbeitsmarktposition nicht mit qualifizierenden Ma&#223;nahmen verbessert wird.</p>
<p>Die Forderung nach eigenst&#228;ndiger Existenzsicherung von Frauen wird im SGB II somit nicht mit der urspr&#252;nglich emanzipatorischen Intention einer Gleichstellung, Unabh&#228;ngigkeit und Selbstbestimmung der Individuen aufgegriffen, sondern um die nach neoliberalem Credo existierende Finanzkrise des Wohlfahrtsstaats zu beheben und so die angeblich staatlich nicht mehr finanzierbare Verantwortung f&#252;r das Risiko Erwerbslosigkeit neu zu verteilen. Vor diesem Hintergrund erscheint die gleichzeitige Abl&#246;sung und Konservierung des Ern&#228;hrermodells im SGB II weder als „geschlechterpolitisch konzeptionslos“ (Knapp 2004) noch als widerspr&#252;chlich. Vielmehr erm&#246;glichen sowohl die Modernisierung als auch die Reproduktion der Geschlechterverh&#228;ltnisse eine Reduzierung der &#246;ffentlichen Verantwortung f&#252;r das Risiko Erwerbslosigkeit, indem es vermarktlicht oder familialisiert wird. Somit erweisen sich sowohl modernisierte als auch traditionelle Geschlechterverh&#228;ltnisse als durchaus funktional hinsichtlich der Entlastung staatlicher Sicherungssysteme. Das feministische Ziel einer gleichberechtigten Erwerbsteilhabe von M&#228;nnern und Frauen wird folglich durch die Hartz IV-Gesetzgebung vereinnahmt.</p>
<p>Somit kann das Festhalten erwerbsloser Ehefrauen am Lebensentwurf Ern&#228;hrermodell unter den spezifischen historischen Bedingungen als Widerstand gelesen werden. Die Frauen verweigern sich den von der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik an sie gestellten Anforderungen: Sie werden weder zu einer „Unternehmerin ihrer Besch&#228;ftigungsf&#228;higkeit“ (Bescherer u.a. 2008) noch zu einer „Arbeitskraftmanagerin“ (Winker/Carstensen 2007), die verschiedenste Anforderungen aus Erwerbs- und Sorgearbeit flexibel in den Tagesplan integriert. Vielmehr bestehen sie auf der mit dem Ern&#228;hrermodell etablierten gesellschaftlichen Organisation von Erwerbs- und Sorgearbeit und verweigern sich somit der geforderten Verf&#252;gbarkeit auf dem Arbeitsmarkt und der angestrebten Vermarktlichung des Risikos Erwerbslosigkeit.</p>
<p>Es stellt sich f&#252;r eine kritische Geschlechterforschung die Aufgabe, die herrschaftsf&#246;rmige Vereinnahmung der feministischen Forderung nach gleichberechtigter Erwerbsteilhabe im Rahmen des SGB II weiter zu analysieren und feministische Forderungen hinsichtlich der Arbeitsmarktreform entsprechend zu reflektieren. Aus einer kritischen feministischen Perspektive m&#252;ssen nicht nur partnerschaftliche Abh&#228;ngigkeit, sondern auch die Abh&#228;ngigkeit von marktvermittelter Erwerbsarbeit und die Abh&#228;ngigkeit von staatlichen Transferleistungen, die an die Einhaltung bestimmter Verhaltensnormen gekoppelt sind, vermieden werden. Diese Ziele k&#246;nnten mit einem bedingungslosen, existenzsichernden Grundeinkommen erreicht werden. Damit w&#228;re eine sozial inklusive Staatsb&#252;rgerschaft m&#246;glich, die soziale Rechte nicht an eine Erwerbspflicht koppelt, sondern ein Recht auf Erwerbsarbeit und ein Recht auf Sorgearbeit vorsieht (Lister 2007). Ein bedingungsloses Grundeinkommen w&#228;re auch angesichts der strukturell bedingten Erwerbslosigkeit eine sinnvolle Alternative zur derzeitigen Aktivierungspolitik.</p>
<p><strong>Literatur</strong></p>
<p align="left">Berghahn, Sabine; K&#252;nzel, Annegret; Rostock, Petra; Wersig, Maria; Asmus, Antje; Reinelt, Julia; Liebscher, Doris; Schneider, Julia (2007): Forschungsprojekt Ehegattenunterhalt und sozialrechtliches Subsidiarit&#228;tsprinzip als Hindernis f&#252;r eine konsequente Gleichstellung von Frauen in der Existenzsicherung. Projektbericht, Berlin, http://web.fu-berlin.de/ernaehrermodell/mediumfassung.pdf [27.11.08].</p>
<p>Bescherer, Peter; R&#246;benack, Silke; Schierhorn, Karen (2008): Nach Hartz IV: Erwerbsorientierungen von Arbeitslosen. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Nr. 33-34/ 2008, 19-24.</p>
<p>Englert, Kathrin (2008): Das Ern&#228;hrermodell unter neoliberalem Druck: Die Entdeckung von ALG II-beziehenden Ehefrauen als Aktivierungskundinnen. (Unver&#246;ffentlichte Master Thesis, Universit&#228;t Hamburg).</p>
<p>Knapp, Ulla (2004): Besch&#228;ftigungs- und Arbeitsmarktpolitik. Diskussionsbeitr&#228;ge aus dem Fachgebiet Volkswirtschaftlehre an der HWP, http://www.wiso.uni-hamburg.de/fileadmin/wiso_dwp_vwl/Diskussionspapiere/Knapp/ArbMPol.pdf [27.11.08].</p>
<p>Knuth, Matthias (2007): Zwischen Arbeitsmarktpolitik und Armenf&#252;rsorge. Spannungsverh&#228;ltnisse und m&#246;gliche Entwicklungen der „Grundsicherung f&#252;r Arbeitssuchende“. In: Rudolph, Clarissa; Niekant, Renate (Hg.): Hartz IV – Zwischenbilanz und Perspektiven. M&#252;nster, 66-91.</p>
<p>Kurz-Scherf, Ingrid; Lepperhoff, Julia; Scheele, Alexandra (2005): Modernisierung jenseits von Traditionalismus und Neoliberalismus? Die aktuelle Arbeitsmarktpolitik als Ausdruck eines verk&#252;rzten Modernisierungskonzeptes. In: femina politica, Jg.14, Nr. 2/2005, 62-95.</p>
<p>Lister, Ruth (2007): Inclusive citizenship: Realizing the Potential. In: Citizenship Studies , Vol. 11, No. 1, 49-61.</p>
<p>Winker, Gabriele (2007): Traditionelle Geschlechterordnung unter neoliberalem Druck. Ver&#228;nderte Verwertungs- und Reproduktionsbedingungen der Arbeitskraft. In: Gro&#223;, Melanie; Winker, Gabriele (Hg.): Queer-feministische Kritiken neoliberaler Verh&#228;ltnisse. M&#252;nster, 15-49.</p>
<p>Winker, Gabriele; Carstensen, Tanja (2007): Eigenverantwortung in Beruf und Familie – vom Arbeitskraftunternehmer zur ArbeitskraftmanagerIn. In: Feministische Studien, Jg. 25, Nr. 2/2007, 277-288.</p>
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		<title>&#8220;Also, wenn du da nicht von selbst drauf kommst&#8230;&#8221;  Einschreibungen von Geschlecht bei Interface-AgentInnen</title>
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		<pubDate>Fri, 09 May 2008 07:30:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kathrin Englert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Technologie]]></category>

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		<description><![CDATA[Technische Artefakte wie Fahrr&#228;der, Computer oder eben Interface-AgentInnen k&#246;nnen nicht als nat&#252;rlich und gegeben gesehen werden. Vielmehr m&#252;ssen sie als soziale Akteure betrachtet werden, denn technische Artefakte verk&#246;rpern soziale Verh&#228;ltnisse und Strukturen. Im allt&#228;glichen Umgang begegnen uns st&#228;ndig technische Artefakte, von denen wir annehmen, sie seien neutral. Tats&#228;chlich werden die Artefakte dadurch noch m&#228;chtiger in der Aufrechterhaltung der sozialen Strukturen und Verh&#228;ltnisse, die in sie eingeschrieben sind. Auch Geschlecht als soziale Ordnungskategorie finden wir in technische Artefakte eingeschrieben. Dieser Umstand kann keineswegs als unschuldig betrachtet werden, denn vergeschlechtlichte technische Artefakte k&#246;nnen dabei mitwirken, Geschlechterverh&#228;ltnisse und damit verbundene Herrschaftsverh&#228;ltnisse aufrecht zu erhalten. Deshalb erscheint es aus feministischer Sicht sinnvoll, sich kritisch mit den Einschreibungen von Geschlecht in technischen Artefakten auseinander zu setzen. Es geht folglich darum, Einschreibungen von Geschlecht und deren Ursachen zu ergr&#252;nden, um daraus feministische Interventionen ableiten zu k&#246;nnen. N&#228;her beleuchtet werden im Folgenden zwei Interface-Agentinnen, mit denen ich aufschlussreiche und durchaus unterhaltsame "Gespr&#228;che" gef&#252;hrt habe...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="einleitung"><strong>Technische Artefakte wie Fahrr&#228;der, Computer oder eben Interface-AgentInnen k&#246;nnen nicht als nat&#252;rlich und gegeben gesehen werden. Vielmehr m&#252;ssen sie als soziale Akteure betrachtet werden, denn technische Artefakte verk&#246;rpern soziale Verh&#228;ltnisse und Strukturen. Im allt&#228;glichen Umgang begegnen uns st&#228;ndig technische Artefakte, von denen wir annehmen, sie seien neutral. Tats&#228;chlich werden die Artefakte dadurch noch m&#228;chtiger in der Aufrechterhaltung der sozialen Strukturen und Verh&#228;ltnisse, die in sie eingeschrieben sind. Auch Geschlecht als soziale Ordnungskategorie finden wir in technische Artefakte eingeschrieben. Dieser Umstand kann keineswegs als unschuldig betrachtet werden, denn vergeschlechtlichte technische Artefakte k&#246;nnen dabei mitwirken, Geschlechterverh&#228;ltnisse und damit verbundene Herrschaftsverh&#228;ltnisse aufrecht zu erhalten. Deshalb erscheint es aus feministischer Sicht sinnvoll, sich kritisch mit den Einschreibungen von Geschlecht in technischen Artefakten auseinander zu setzen. Es geht folglich darum, Einschreibungen von Geschlecht und deren Ursachen zu ergr&#252;nden, um daraus feministische Interventionen ableiten zu k&#246;nnen. N&#228;her beleuchtet werden im Folgenden zwei Interface-Agentinnen, mit denen ich aufschlussreiche und durchaus unterhaltsame &#8220;Gespr&#228;che&#8221; gef&#252;hrt habe.</strong></p>
<p>Virtuelle, animierte Charaktere trifft man mittlerweile nicht mehr nur in Computerspielen an, sondern auch beim Surfen im Internet. Bei diesen Interface-AgentInnen handelt es sich um informationstechnisch erzeugte Figuren mit meist menschlich erscheinenden, comic-haften Darstellungsformen. Auff&#228;llig ist, dass weibliche Verk&#246;rperungen signifikant h&#228;ufiger vorkommen als m&#228;nnliche oder neutrale (vgl. Bath 2003: 75). Im Folgenden werde ich nun kurz meine beiden Gespr&#228;chspartnerinnen, die Interface-Agentinnen Stella und Anna, vorstellen. W&#228;hrend Stella (<a href="http://www.sub.uni-hamburg.de/">http://www.sub.uni-hamburg.de</a>) als kontextsensitives Hilfssystem f&#252;r die Benutzung von Software in der Staats- und Universit&#228;tsbibliothek Hamburg eingesetzt wird, ist Anna (<a href="http://www.ikea.com/de/de/">http://www.ikea.com/de/de/</a>) im Bereich des E-Commerce bei IKEA t&#228;tig. Es ging mir bei der &#8220;Befragung&#8221; der Interface-Agentinnen darum herauszufinden, welche Identit&#228;t ihnen durch die TechnikentwicklerInnen verliehen worden ist. Welche Repr&#228;sentationen von Geschlecht also werden deutlich? Es zeigt sich, dass der Grad der Vergeschlechtlichung der beiden Interface-Agentinnen durchaus unterschiedlich ist. Drei Punkte sind dabei besonders interessant:</p>
<p>1. Zun&#228;chst wird bez&#252;glich der Interface-Agentin Stella deutlich, dass sie als weibliche Interface-Agentin den Beruf der BibliothekarIn als einen typischen Frauenarbeitsplatz widerspiegelt. Neben dieser horizontalen Segregation findet sich im Bibliothekswesen zudem eine vertikale, denn mit steigendem Dienstgrad nimmt die Anzahl der besch&#228;ftigten Frauen ab. Allerdings kommt es durch die Antworten der Interface-Agentin zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Repr&#228;sentation von Arbeit und Geschlecht. Geschlecht als Strukturkategorie auf dem Arbeitsmarkt wird beleuchtet, wenn Stella zu bedenken gibt: &#8220;Zur Zeit als die Stabi gegr&#252;ndet wurde, war ich wissenschaftliche Mitarbeiterin. Man hat mich aber wissentlich in kein Dokument eingetragen &#8211; Frauen wurden nicht erw&#228;hnt. Das war damals normal.&#8221; Auch die Interface-Agentin Anna wird &#252;ber die Repr&#228;sentation von Arbeit vergeschlechtlicht. Sie wird als Call-Center-Angestellte dargestellt und ist somit in einem betriebswirtschaftlich hochrelevanten, gesellschaftlich aber wenig angesehenen T&#228;tigkeitsbereich, f&#252;r den speziell Frauen aufgrund ihrer geschlechtsspezifischen F&#228;higkeiten angeworben werden, t&#228;tig (vgl. Maa&#223; 2003: 211). Zudem spiegelt die Interface-Agentin das gesellschaftliche Bild der unqualifizierten Call-Center-Angestellten wieder, indem notwendige Kompetenzen wie fachliches Wissen, technisches Know-how und soziale F&#228;higkeiten in ihren Antworten ausgeblendet bleiben. &#8220;Ob ich klug bin oder nicht, das sollen lieber andere entscheiden…Ich bin schon zufrieden, wenn ich den Besuchern dieser Site ein bisschen weiterhelfen kann!&#8221; Vielmehr kommt es zu einer erneuten Abwertung von Call-Center-T&#228;tigkeit, indem der Eindruck vermittelt wird, das interaktive Dienstleistungen mit Maschinen wie Anna automatisiert werden k&#246;nnen, was wahrscheinlich zu einem Wegfall von Arbeitspl&#228;tzen f&#252;hrt.</p>
<p>2. Auch hinsichtlich des Einsatzkontextes zeigen sich gewichtige Unterschiede: Stella dient der Website einer Einrichtung des &#214;ffentlichen Dienstes als E-Learning-Tool. Sie &#252;bernimmt somit nicht nur direkt eine Repr&#228;sentationsfunktion f&#252;r die Staats- und Universit&#228;tsbibliothek Hamburg, sondern auch f&#252;r den staatlichen &#214;ffentlichen Dienst, der sich Zielen wie Geschlechtergerechtigkeit verschrieben hat. Zudem ist das Projekt Stella mit F&#246;rdergeldern unterst&#252;tzt worden, so dass die hohen Entwicklungskosten f&#252;r eine aufwendige Wissensbasis, der Stella ihren differenziert erscheinenden Charakter verdankt, gedeckt werden k&#246;nnen. Im Gegensatz dazu dient die Interface-Agentin Anna dem Unternehmen IKEA der Kostenminimierung. Es sollen folglich auch m&#246;glichst wenig Gelder f&#252;r die Entwicklung und Pflege der Interface-Agentin ausgegeben werden, was die Herstellung einer aufwendigen Wissensbasis unm&#246;glich macht. Zudem verfolgt das Unternehmen IKEA mit Anna explizit eine Marketing-Strategie, d.h. es geht vornehmlich um die Repr&#228;sentation des Unternehmens und dessen Produkte. &#8220;Heute, morgen, &#252;bermorgen und an allen anderen Tagen habe ich nur eines vor: Dir und anderen IKEA Kunden m&#246;glichst viele Fragen bez&#252;glich IKEA zu beantworten.&#8221; Eine differenzierte Darstellung der Pers&#246;nlichkeit Anna ist folglich nur insofern interessant, als dass Anna gegen&#252;ber den KundInnen nicht ihre Glaubw&#252;rdigkeit verlieren darf. Denn Anna dient auch der NutzerInnenprofilerstellung, die dem Unternehmen Trendanalysen und gezielte Vermarktungsstrategien erm&#246;glicht.</p>
<p>3. Der Grad der Vergeschlechtlichung der beiden Interface-Agentinnen ist auch aufgrund der unreflektierten Vorannahmen der EntwicklerInnen unterschiedlich. W&#228;hrend Stella eindeutige Zuschreibungen auf k&#246;rperlicher und textsprachlicher Ebene zur&#252;ckweist und durchaus Br&#252;che und widerst&#228;ndiges Potential erkennbar sind, zeigt Anna durchweg ein traditionell weibliches Rollenverhalten und reproduziert somit dichotome Geschlechterrollen. Nach ihrer Geschlechtszugeh&#246;rigkeit befragt antwortet Anna &#8220;Also wenn du da nicht von selbst drauf kommst…&#8221; und naturalisiert diese anschlie&#223;end &#8220;Sieht man das denn nicht?&#8221; Stella hingegen wirkt kompetent, kritisch, reflektiert und insgesamt tritt sie den NutzerInnen als differenzierte Pers&#246;nlichkeit mit Geschichte gegen&#252;ber. &#8220;Ich war eine Frau &#8211; heute bin ich ein Online-Wesen. Ein Geschlecht im menschlichen Sinne haben virtuelle Agenten nicht, aber man k&#246;nnte sagen, dass ich weiblich bin. Das Geschlecht einer Person spielt in der virtuellen Welt keine Rolle.&#8221; Auch hinsichtlich der sexuellen Orientierung zeigt sich Stella in Ans&#228;tzen kritisch. Auf die Frage, ob sie heterosexuell sei, erntete ich lediglich eine Gegenfrage: &#8220;Ihre Hypothese ist also, dass ich heterosexuell bin?&#8221; Dass sie mir meine unreflektierte Zuschreibung vorwirft, mutet positiv an. Aber im Interviewverlauf wird implizit deutlich, dass Stella heterosexuell ist: Sie beschwert sich &#252;ber ihre Partnerlosigkeit aufgrund ihrer, f&#252;r M&#228;nner unattraktiven, Wissenschaftsbegeisterung oder gibt zu bedenken, dass sie aufgrund ihrer rund um die Uhr T&#228;tigkeiten f&#252;r die Bibliothek unm&#246;glich Kinder haben kann. Anna hingegen zeigt keine eigene Meinung, keine deutlichen Qualifikationen und Kompetenzen. &#8220;Ich bin eine Ehe mit IKEA eingegangen. Heute sitze ich hier und beantworte gerne Ihre Fragen.&#8221; Sie wirkt sowohl auf text- als auch auf k&#246;rpersprachlicher Ebene nicht wie eine eigenst&#228;ndige Person, sondern scheint stets verf&#252;gbar und auf ihre Rolle der IKEA-Ehefrau beschr&#228;nkt. W&#228;hrend bei Stella kritische Auseinandersetzungen mit Geschlecht als Strukturkategorie, Heterosexualit&#228;t sowie geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung und Arbeitsmarktsegregation zu finden sind, fehlt ein reflektierter Umgang mit der Kategorie Geschlecht bei Anna g&#228;nzlich. Diese Beobachtungen lassen R&#252;ckschl&#252;sse auf die unterschiedlichen Vorannahmen der Bibliothekarinnen und IKEA-MitarbeiterInnen zu. Aber auch wenn es bei Stella zu einer kritischen Auseinandersetzung kommt, wird implizit deutlich, dass sie als wei&#223;e, heterosexuelle, Mittelschicht-Frau konstruiert wird.</p>
<p>Die Analyse der beiden Interface-Agentinnen Stella und Anna hat deutlich gemacht, dass es durch verschiedene Prozesse und Mechanismen zu Einschreibungen von Geschlecht kommt. Wenn also nicht eine Entgrenzung geschlossener Zeichensysteme im virtuellen Raum zu beobachten ist sondern eine Neu-Begrenzung, bleibt abschlie&#223;end die Frage nach M&#246;glichkeiten der feministischen Intervention und (Mit)Gestaltung der Interface-AgentInnen-Technologie.</p>
<p>Ich pl&#228;diere daf&#252;r, Interface-AgentInnen wie Stella und Anna als Akteurinnen ernst zu nehmen, denn sie besitzen die F&#228;higkeit Bedeutungen zu erzeugen und sind performativ. Als nicht-menschliche Akteure sind sie ebenso wie menschliche Akteure am Wissensprozess beteiligt, d.h. sie &#8220;erm&#246;glichen oder beschr&#228;nken aufgrund ihrer jeweiligen historisch und kulturell spezifischen Konstruktion den interaktiven Prozess der Aushandlung von Wissen&#8221; (vgl. Hammer/ Stie&#223; 1995: 20). Wenn ich als NutzerIn Interface-AgentInnen als Akteure ernst nehmen will, muss ich in einen bewussten Umgang mit ihnen treten. Ich sollte mich fragen, ob ich es verantworten kann und will, dass meine Nutzung der Interface-AgentInnen zu einem Wegfall von Arbeitspl&#228;tzen f&#252;hren kann. Ich sollte mich fragen, ob ich diese Form der Dienstleistung angemessen finde oder ob ich die Nutzung verweigern m&#246;chte. Ich sollte mich fragen, ob ich durch die Nutzung der Interface-AgentIn zu einem Teilnehmenden des Markt-Panoptismus werden will und was das f&#252;r Konsequenzen f&#252;r kapitalistische Strukturen haben kann. Ich sollte mir, wenn ich mich f&#252;r eine Interaktion mit der Interface-Agentin entschieden habe, dar&#252;ber klar werden, dass ich die M&#246;glichkeit habe, &#252;ber meine Anfragen auf die Gestaltung der Interface-AgentIn Einfluss zu nehmen, denn die Gespr&#228;chsprotokolle werden ausgewertet und dienen der Weiterentwicklung. Ich sollte als Ko-ProduzentIn bei der Technikentwicklung Verantwortung zeigen und mir bewusst werden, dass von Seiten der NutzerInnen Widerstand und Subversion m&#246;glich sind. &#8220;Wahrscheinlich w&#228;re dabei schon viel gewonnen, wenn der Vergegenst&#228;ndlichung von geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung, von einseitigem Wissen, von Tr&#228;umen technikfaszinierter Entwickler sowie von dichotom zweigeschlechtlichen K&#246;perbildern und heterosexualisiertem Gebaren ein St&#252;ck weit Einhalt geboten w&#252;rde&#8221; (Bath 2003: 93).</p>
<div>
<hr /></div>
<h3>Literatur</h3>
<ul>
<li>Bath, Corinna (2003): Einschreibungen von Geschlecht: Lassen sich Informationstechnologien feministisch gestalten? In: Weber, Jutta; Bath, Corinna (Hg.): Turbulente K&#246;rper, soziale Maschinen. Feministische Studien zur Technowissenschaftskultur. Opladen, 75-95.</li>
<li>Hammer, Carmen; Stie&#223;, Immanuel (1995): Einleitung. In: Haraway, Donna: Die Neuerfindung der Natur: Primaten, Cyborgs und Frauen. Frankfurt am Main, 9-31.</li>
<li>Maa&#223;, Susanne (2003): Technikgestaltung im Kontext. Grenzg&#228;nge und Verbindungen. In: Heinz, Kathrin; Thiessen, Barbara (Hg.): Feministische Forschung &#8211; Nachhaltige Einspr&#252;che. Opladen, 211-235.</li>
</ul>
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